Kollidiert Patientensicherheit bei außerklinischer Intensivpflege mit Grundrechten

Dies Inten­sivpflegege­setz (IPreG) über­fordert, ver­stört mich und dann, in ein­er Diskus­sion ergibt sich: Die Pflege-WG wird mit dem Pri­vathaushalt gle­ichge­set­zt?
Ein Gerücht? Eine neue Richtlin­ie? Nichts gefun­den und doch dann sick­erte zu mir durch: Ein Entwurf besagt es, ein­er von einem Vere­in für Patien­ten­sicher­heit.

Mein Herz pochte und ich sah unsere Inten­sivla­dy schon in ein­er 1:3 Pflege, wo sie nur noch sediert wird. Ihre Lebens­freude ist dahin. Sie benötigt eben eine 1:1 Pflege.

Jo, und dies Schrift­stück besagt so was wie genü­gend Stellplatz für Ret­tungs­fahrzeuge oder ein Umk­lei­der­aum für die Pflege­fachkräfte, dies gilt auch für pri­vate Haushalte, wenn dort ein:e Versicherte:r außerklin­is­che Inten­sivpflege (AKI) bekommt.

Ich atme auf.

Also bei uns, auf dem Wohn­weg vor der Haustür ist genü­gend Platz für die Feuer­wehr. Doch wie ich als Pflege­di­en­stleitung viele andere Pri­vathaushalte mit schw­er erkrank­ten Kindern ken­nen­lernte. Dort sah es anders.

Ein Umk­lei­der­aum, extra, für die Pflegekräfte. Oh, what the fuck.

Intensiv-WG = Pflege-WG = Privathaushalt

Aber warum sollte man die baulichen Ansprüche an ein­er Pflege-WG nicht auch an die Woh­nung / dem kleinen Ein­fam­i­lien­haus stellen?

Frau/Mann/Es kann es machen, wenn es als Wun­sch auf dem Papi­er ste­ht, kann es dort ver­stauben. In Deutsch­land gibt es nicht ein­mal genü­gend bar­ri­ere­freier Woh­nun­gen, was mal zuerst gelöst wer­den sollte.

In vie­len Städten gibt es nicht mal genü­gend Wohn­raum, wo jede Fam­i­lie froh ist, wenn sie eine passende Woh­nung, bezahlbar, gefun­den hat.

Wir selb­st hat­ten auf unsere zwei Jahre gewartet.

Neben den GKV-Ver­sicherten, die außerklin­is­che Inten­sivpflege (AKI) bedür­fen, gibt es um die 11 % Men­schen mit Behin­derung, dazu kommt die Ver­al­terung der Gesellschaft.

Beatmungsgerät und Absauggerät neben Pflegebett für Patientensicherheit
Absaug­gerät und Beat­mungs­gerätin im Pri­vathaushalt für Inten­sivpflege — Patientensicherheit

Bar­ri­ere­freier Wohn­raum ist ein­fach ein Muss, wenn wir wollen, dass nicht jed­er alte Men­sch gle­ich ins Heim muss, bloß weil sie/er Hür­den in der Woh­nung oder zu ihr hat.

Pflege­heim­plätze sind rar, was auch in Zukun­ft so sein wird. Das begren­zt der Pflegekräfte­man­gel und aktuell die hohen Baukosten.

Also, es beste­ht rein aus dieser Daten­lage ein Muss an die Poli­tik, neben der Weichen­stel­lung für mehr Woh­nun­gen, muss bar­ri­ere­freier Wohn­raum geschaf­fen und gefördert werden.

Und nicht nur im Neubau, son­dern auch bei beste­hen­den Wohnungen.

Patientensicherheit heißt ab ins Heim

Doch warum kommt man auf die Idee, wenn Men­schen mit AKI gepflegt wer­den, müssten diese bar­ri­ere­frei wohnen, extra Stehlfläche für Hil­f­s­mit­tel, eine Ret­tungsan­fahrt direkt vor der Woh­nung und Umk­lei­der­aum für die Pflegekräfte haben?

Für mich gibt es einen Grund: Men­schen mit außerklin­is­ch­er Inten­sivpflege gehören sta­tionär, aus deren Sicht, ins Heim.

Und wenn jemand „Zer­ti­fiziertes“, dies begrün­det nieder­schreibt, dient es als ein Argu­ment für andere. Und wenn sein Name dazu fach­liche Exper­tise „ausstrahlt“, passt es noch besser.

Eine Organ­i­sa­tion, die sich Patien­ten­sicher­heit nen­nt, klingt dabei gut.

Dabei fragt kein­er: Ist es eine Selb­sthil­fe­or­gan­i­sa­tion von Patien­ten? Oder wer ste­ht dahin­ter? Min­is­te­rien, Fir­men, Krankenkassen?

Kön­nen Krankenkassen wirk­lich für die Patien­ten­sicher­heit dien­lich sein, wenn sie ein wichtiges Inter­esse haben wie: Ihre Kostenüber­nahme im Gesund­heitswe­sen möglichst min­i­mal zu hal­ten oder zu reduzieren für ihre Beitragszahler?

Der wichtig­ste Punkt ist, wenn eine Organ­i­sa­tion nach fach­liche Autorität klingt und das erzählt, was die Krankenkasse benötigt für ihre Entschei­dun­gen in ihrem Sinne, wird es schwieriger für die Ver­sicherten dage­gen anzugehen.

Wird ein solch­es Papi­er von den Krankenkassen oder dem MD (Medi­zinis­chen Dienst der Krankenkassen) als Argu­ment­grund­lage anerkan­nt, wer­den damit Entschei­dun­gen getroffen.

Also würde dann die Krankenkasse durch solch ein Papi­er meinen: Die Pflege ist nicht gesichert, wenn du keine Ret­tungsan­fahrt hast und deine Pflegekräfte keine Umkleide.

Außerklinische Intensivpflege und Selbstbestimmt

Doch ermöglicht die Inten­sivpflege zu Hause, in der eige­nen Woh­nung, ein hohes Maß an Selb­st­ständigkeit und Leben­squal­ität. Hält für erkrank­te Müt­tern oder Väter den Kon­takt zu Fam­i­lie und Fre­un­den aufrecht.
Es gilt:

„Mit der richti­gen Unter­stützung und Organ­i­sa­tion kann die außerklin­is­che Inten­sivpflege eine lohnende und erfül­lende Auf­gabe sein, die den All­t­ag von Betrof­fe­nen und ihren Fam­i­lien bere­ichert.“ (Zitat aus intensivpflege-familie.de)

Let­ztlich ist das Grundge­setz und die UN-BRK hier vorrangig.

Also die Grun­drechte wie der Unversehrtheit der Fam­i­lie, auf ein selb­st­bes­timmtes Leben und die freie Ent­fal­tung der Persönlichkeit.

Auch wenn ich chro­nisch krank bin und/oder behin­dert, zum (Über)leben Tech­nolo­gie benötige, wie Beat­mung, heißt es nicht, ich bin keine eigene Per­sön­lichkeit mehr.

Ich bleibe ein Men­sch mit Bedürfnis­sen und Wün­schen und bin kein Kör­p­er ohne Seele, der ver­wal­tet wer­den muss und über dem bes­timmt wird wie über einen Toten.

Also kann ich und will ich auch entschei­den, wo ich leben möchte. Denn ich kann Risiken abwä­gen für mein Leben.

Wenn jemand in ein Hochhaus zieht, 15 Stock, ist ihm auch klar: Hey, wenn unter mir eine Etage bren­nt, wird es schwierig, das weiß er aus der Feuerwehrserie.

Patientensicherheit im Hochhaus

Wenn wir Patien­ten­sicher­heit als Sicher­heit für die Gesund­heit der Men­schen wirk­lich ernst nehmen, dürften wir keine Hochhäuser bauen oder müssten den Zuck­er rationieren pro Haushalt wegen der Assozi­a­tion mit Dia­betes, die es begründen.

Machen wir nicht.

Denn wir wis­sen, es gibt all­ge­meine Leben­srisiken und es geht um Wahrschein­lichkeit­en, ob etwas passiert.

Das Leben birgt jeden Tag Risiken, sei es, wenn wir Fahrrad fahren in der Großs­tadt und vor uns biegt ein Lkw ab, auf unsere Fahrspur.

Huch, Glück gehabt, ich wurde nicht mit­geris­sen von ihm.

Wir sind ange­hal­ten, nach besten Wis­sen, diese Risiken abzuwä­gen gegenüber unsere Bedürfnisse, Wün­sche, unser Leben frei zu gestalten.

Es ist eben nicht alltäglich, nicht jährlich oder noch sel­tener, dass ein Hochhaus in mein­er Stadt brennt.

Wenn ich mir als beat­meter Men­sch klar bin: Der Ret­tungswa­gen kommt nicht bis an die Tür, doch meine Nach­barschaft, meine Kumpels, die bere­ich­ern mein Leben, machen es wertvoll.

Ich will hier leben.

Mit ihnen kann ich, trotz mein­er Ein­schränkun­gen, ein gutes Leben gestalten.

Ich bin froh, dass ich die Leute noch habe und meine Fam­i­lie um mich. Im Heim oder der Inten­siv-WG, da kommt kein­er mehr vor­bei, ich muss mich einem aufge­drück­ten Tages­rhyth­mus unter­w­er­fen, der mir gar nicht liegt.

Ich vere­in­same.

Patientensicherheit und die, die nicht für sich reden

Aber, sagt die Krankenkasse, wir meinen doch die, die nicht für sich sprechen können.

Ich sage dazu nur: Vorgeschoben! Es geht, darum, wo ist die Pflege billiger.

Vorgeschoben, denn dafür haben wir das Betreu­ungs- und Sorg­erecht. Für die Kinder und Jugendlichen sprechen die Eltern, soweit die Kinder es selb­st nicht ein­schätzen können.

Wir als pfle­gende Eltern von unser­er 19-jähri­gen Inten­sivla­dy Linn sprechen für sie. Wir meinen, Zuhause zu leben, das wäre in ihrem Sinne.

Gefährden unsere Entschei­dun­gen Linn, dann ist das Gericht gefordert, hier den ver­mut­lichen Willen von Linn zu ergrün­den und in einem Beschluss zu fassen.

Linn hat durch das Betreu­ungsrecht und dem Gesetz zum Schutz von Schutzbe­fohle­nen eigene Rechte (vgl. §225 StGB).

Ver­mutet der Medi­zinis­ches Dienst der Krankenkassen (MD), dass eine Ver­nach­läs­si­gung und Gefährdung von Linns Gesund­heit beste­ht bei uns, wenn sie zu Hause begutachtet wird, dann ist dieser gefordert, es anzuzeigen.

Dann gilt der Rechtsweg im Sinne des StGB und Betreuungsrecht.

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Zwei PMV-Sprechven­tile, wo eins vapor­isiert wude

Es ist nicht Auf­gabe eines Vere­ins, was der MD ist, oder ein­er Kranken­ver­sicherung, so tief­greifend über Linns Leben zu entschei­den, ob sie bei uns leben will, in der Fam­i­lie oder stationär.

Es kann nicht in Linns Sinne sein, dort zu leben, wo sie kein­er ver­ste­ht wegen ihrer eige­nen Kommunikationsart.

Es ist davon auszuge­hen: Bei ihrer kom­plex­en Erkrankung, die sel­ten vorkommt, braucht es eingear­beit­ete und bei ihr erfahrene Pflege­fachkräfte. Diese indi­vidu­elle Pflege kann kein Pflege­heim bieten, allein schon wegen der benötigten 1:1‑Pflege.

Also, wie würdest du entschei­den. Ihre Pflege ist nicht gesichert, obwohl sie über 19 Jahre mit Beat­mung Top gepflegt ist, weil die Dusche nicht eben­erdig ist und wir keine Umk­lei­de haben wir Linns Pflegefachkräfte?

2 Kommentare

  • wie schreck­lich muss es für die Betrof­fe­nen ( bzw. die Eltern dieser Kinder ) sein, wenn man von diesen
    mein­er Mei­n­ung nach, unmen­schlichen Mass­nah­men lesen muss.
    Diesen Men­schen, die diese Verord­nun­gen beschliessen, fehlt es an jeglich­er Art von Empathie,
    es ist doch nicht möglich dass das schon schlimme Schick­sal so ein­fach so unwürdig behan­delt wird.
    Ich appe­liere an das Herz und an die Vernunft.
    Liebe Grüsse an all die Betrof­fe­nen gebt die Hoff­nung nicht auf.
    GITTI

    • Vie­len Dank! Ich hoffe sehr, dass dieser Vere­in auf die Kri­tik hört; es lief ja eine Stel­lungsnahme-Ver­fahren. Ja, es ist trau­rig zu lesen, dass wir wieder erleben müssen, wie Men­schen bevor­mundet wer­den in ihren Lebensentscheidungen.

Von dirkstr

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